Atmen Sie den Unterschied: Nach einer Klimaanlagenreinigung beim Autohaus Groß-Bölting können Sie in Ihrem Opel wieder frei durchatmen.Mit einer regelmäßigen Klimaanlagenreinigung sind Sie auf der sicheren Seite. Schieben Sie Keimen, Feinstaub, Pollen und unangenehmen Gerüchen einen Riegel vor – und genießen Sie selbst bei 33 °C im Schatten erfrischende Kühle in Ihrem Opel.
Unser Basis-Check für Ihre Klimaanlage:Unser großes Leistungsspektrum zum kleinen Preis umfasst folgende sieben Funktionsprüfungen:
1. Sichtprüfung – Kontrolle auf Beschädigung von
- Klimaleitungen und Verbindungen
- Kondensator und Kühlgehäuse
- Kompressor
2. Funktionsprüfung von Schaltern und Display der Klimaanlage (inklusive Beleuchtung)
3. Funktionsprüfung der Heizung-, Luftverteiler- und Gebläseregelung
4. Test der Temperaturabsenkung an den Belüftungsdüsen bei eingeschalteter Klimaanlage
5. Geruchstest
6. Funktionsprüfung des Umluftsystems
7. Prüfung des Kompressors auf Funktion und außergewöhnliche Geräuschentwicklung bei eingeschalteter Klimaanlage
Unser Klimaanlagen-Check mit Garantie-ZertifikatI:Sie wollen keine Kompromisse eingehen? Dann entscheiden Sie sich für unseren umfassenden Check. Zusätzlich zum Basis-Check bieten wir Ihnen:
- Evakuierung und Neubefüllung des Kältemittels und Kältemaschinenöls
- Dichtheitsprüfung
- Leistungstest
- Systemdruckprüfung
- drei Monate Garantie auf die überprüften TeileI
Vertrauen Sie auf unsere Fachleute und unseren Opel Service – schnell und professionell! Das Team in unserer Opel Werkstatt kennt die sensiblen Seiten Ihrer Klimaanlagen genau und nimmt sich einen Kontrollpunkt nach dem anderen gründlich vor.
I Zertifikatsbedingungen Klimaanlagen-Check.1. Garantiegeber ist der ausgebende Opel Partner. Die Garantie gilt ausschließlich für die Instandsetzung durch den Opel Partner. Ersetzte Teile werden Eigentum des Opel Partners. Der Opel Partner wird den Rechnungsbetrag für die Behebung von Mängeln an dem benannten Fahrzeug übernehmen, soweit diese Opel Original Teile betreffen und im Rahmen des „Opel Klimaanlagen-Checks“ als „O. K.“ eingestuft wurden oder ersetzt worden sind. Der Garantieberechtigte trägt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15 Prozent des Rechnungsbetrags (inkl. MwSt.).2. Die Garantie ist gültig ab dem Aushändigungsdatum des Garantie-Zertifikats für einen Zeitraum von drei Monaten. Alle Garantieansprüche verjähren mit Ablauf der jeweiligen Garantiefrist.3. Von der Garantie ausgeschlossen sind:• der Austausch des Innenraumfilters und die Desinfektion der Klimaanlage• Defekte, die nicht durch Opel Original Teile verursacht wurden, sowie sämtliche Folgeschäden• Defekte, die auf den schleichenden Kältemittelverlust, mangelhafte Kontrolle, unsachgemäße Behandlung oder auf sonstige äußere, nicht durch den Opel Partner zu verantwortende Umstände zurückzuführen sind (beispielsweise Unfall, Steinschlag etc.)• Abschleppkosten/Mobilitätskosten4. Garantieansprüche bestehen nicht, wenn die Klimaanlage zuvor durch einen Dritten, der kein Opel Partner ist, instand gesetzt oder gewartet wurde.5. Ein Garantiefall muss unverzüglich dem zertifikatsgebenden Opel Partner unter Vorlage des Zertifikats gemeldet und das Fahrzeug für die Reparatur zur Verfügung gestellt werden.Stand: 07/2014